Hilfe für unsere Kunden beim Marktstammdatenregister

Sie als Anlagenbetreiber sind dazu verpflichtet, sich und Ihre Stromerzeugungsanlage/n, sowie Ihre/n Batteriespeicher beim Marktstammdatenregister zu registrieren. Andernfalls drohen Kürzungen bei der Einspeisevergütung. Dies gilt für Neuanlagen wie für Bestandsanlagen aus früheren Jahren. Selbst diese, die bereits in einem anderen Register der Bundesnetzagentur regisiriert sind. Nähere Informationen zum Marktstammdatenregister und zu den Fristen erhalten Sie auf www.marktstammdatenregister.de.

 

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